Mitglied werden
Mitgliedschaft
7.1 Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
7.1.1 Der Verein onoSemina.org setzt sich aus ordentlichen, passiven und Förder-Mitgliedern zusammen.
Ordentliches- Passives- oder Fördermitglied des Verein onoSemina.org kann werden, wer ein legitimes Interesse an der Erhaltung der Natur, insbesondere dem unter Art.2 genannten Zweck und Ziel, hat und wer den jeweiligen von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitglieds- bzw. Förderbeitrag einbezahlt hat.
Passiv- und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Juristische Personen können einzig Fördermitglied werden.
7.1.2 Beginn der Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft wird mit einer Beitrittserklärung und Einzahlung des Beitritts- sowie des ersten Jahres Mitgliedsbeitrags sowie des entsprechenden Aufnahme Beschlusses durch den Vorstand begründet. Der Vorstand bestimmt – ohne Angabe von Gründen – mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder über die Aufnahme in den und den Ausschluss aus dem Verein onoSemina.org ab.
Passiv- und Fördermitgliedern gegenüber wird kein Beitrittsbeitrag erhoben. Es bedarf keiner Beitrittserklärung sowie keinem Aufnamebeschluss des Vorstandes. Passivmitglieder zahlen den festgesetzten Jahresbeitrag. Fördermitglieder erbringen einmalige oder wiederkehrende finanzielle Zuwendungen in beliebiger Höhe.
Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten des Verein onoSemina.org anzuerkennen, den Zweck des Verein onoSemina.org zu fördern und die Anordnungen des Vorstandes sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten.
5.1.3 Ende der Mitgliedschaft
- ordentliches Mitglied
Der Austritt als ordentliches Mitglied aus dem Verein onoSemina.org ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Die ordentliche Mitgliedschaft erlischt bei Tod des Mitgliedes oder bei Auflösung des Verein onoSemina.org. Durch Beschluss mit einfacher Mehrheit des Vorstandes können ordentliche Mitglieder aus dem Verein onoSemina.org ausgeschlossen werden.
Ein ordentliches Mitglied kann insbesondere ausgeschlossen werden;
- Wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger Mahnung im Rückstand ist;
- Wenn es den Verein onoSemina.org allgemein oder dessen Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein onoSemina.org stiftet.
2) passives Mitglied
Der Austritt als passives Mitglied aus dem Verein onoSemina.org ist jederzeit ohne Anzeige an den Vorstand möglich. Insbesondere erlischt die passive Mitgliedschaft bei Nichtentrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger schriftlicher Mahnung automatisch.
3) Fördermitglied
Der Austritt als Fördermitglied aus dem Verein onoSemina.org ist jederzeit ohne Anzeige an den Vorstand möglich. Der Förderer erbringt seine Förderleistung entsprechend seiner Möglichkeiten und seines Willens sporadisch.
5.2 Beiträge
Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich über die festzusetzenden Beitritt- und Jahresmitgliedsbeiträge.
derzeitige Beitragssätze:
- Ordentliche Mitglieder: Beitrittsmitgliedsbeitrag (CHF 10.000)
Jahresmitgliedsbeitrag (CHF 5.000)
- passive Mitglieder: Jahresmitgliedsbeitrag (CHF 250)
- Fördermitglieder: sporadische Zuwendungen in beliebiger Höhe